„Leistung macht Schule“
Gemeinsame Bund-Länder-Initiative
Die Grundschule Blönsdorf nimmt seit dem 1.2.2018 am bundesweiten Modellprojekt „Leistung macht Schule“ teil. Durch das Projekt sollen in den kommenden zehn Jahren die schulischen Entwicklungsmöglichkeiten talentierter Schülerinnen und Schüler im Regelunterricht gefördert werden.
Unsere Schule ist eine von neun brandenburgischen Schulen in dem Projekt. Bundesweit sind es 300 Schulen. Bund und Länder stellen hierfür 125 Millionen Euro bereit.
Beraten und unterstützt werden wir von den Beraterinnen Frau Mittag und Frau Wilke.
Landeskonzept „Schulen für gemeinsames Lernen“
Ab dem Schuljahr 2017 / 2018 bestand für 55 Grundschulen im Land Brandenburg die Möglichkeit, dass Landeskonzept „Schulen für gemeinsames Lernen“ umzusetzen.
Eine „Schule für gemeinsames Lernen“ zu sein, bedeutet das alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen. Grund, Ober- und Gesamtschulen nehmen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig davon auf, ob diese einen besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen des Lernens, der emotionalen und sozialen Entwicklung oder der Sprache (LES) haben.
In den „Schulen für gemeinsames Lernen“ werden alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem individuellen Bedarf gefördert. Dafür erhalten die Schulen eine pauschale Ausstattung mit Lehrkräften. In den Klassen sollen in der Regel nicht mehr als 25 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Wird diese Zahl überschritten, soll die Schulaufsicht (Schulamt) gemeinsam mit der Schule zusätzliche Unterstützung ermöglichen.
Im September 2016 hat die Grundschule Blönsdorf die Teilnahme am Bewerbungsverfahren beim Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel bekundet und im November 2016 erfolgte die offizielle Bewerbung.
Voraussetzung für die Genehmigung als „Schule für gemeinsames Lernen“ war unter anderem ein schuleigenes Konzept und die Zustimmung des Schulträgers.
Im März 2017 wurde die Teilnahme durch das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel genehmigt.
Die Projektzeit ist auf drei Jahre festgelegt und jede Schule im „Gemeinsamen Lernen“ wird in der Regel von zwei BUSS-Beratern (Mitarbeiter im Beratungs- und Unterstützungssystem) begleitet.
Die Berater verstehen sich als Prozessbegleiter und haben vor allem eine Methodenverantwortung.
Unsere Schule wird durch die Beraterinnen Frau Mittag und Frau Willke unterstützt.
Auf die Mitwirkung aller Mitarbeiter, Eltern und Schüler wird großen Wert gelegt.
Weitere Informationen: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/gute-schule/schule-fuer-gemeinsames-lernen-inklusion.html
medienfit:-)Grundschule
Medienbildung und Medienentwicklungsplanung an Grundschulen im Land Brandenburg
Grundschulkinder wachsen heutzutage in einer von Medien wesentlich bestimmten und zunehmend digitalisierten Lebenswelt auf. Dies birgt viele Chancen, aber auch Risiken, denen sich die Grundschule stellen muss.
Medienkompetenz ist heute mehr denn je eine wichtige Schlüsselkompetenz für Schülerinnen und Schüler der Grundschule. Im neuen Rahmenlehrplan wird Medienbildung nun stärker hervorgehoben.
Das Projekt soll bei der Umsetzung Unterstützung bieten.
Im Mai 2017 hat sich die Grundschule Blönsdorf um die Teilnahme am Projekt beworben und im Juli 2017 erfolgte die Zusage vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel.
Neben der Grundschule Blönsdorf nehmen weitere 31 Netzwerkschulen ab dem Schuljahr 2017 / 2018 am Projekt teil.
Als Schulberater stehen uns Herr Berthold und Herr Gratz zur Seite.
weiere Informationen: https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/medien-in-der-schule/medienentwicklungsplanung/mep/medienfit/
Weitere Informationen und Downloads
- Karte: Schulstandorte „Leistung macht Schule“ in Brandenburg
- Leistung macht Schule – Bund-Länder-Initiative
- Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler
- KMK-Förderstrategie für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler
- Begabung als Chance nutzen (Mainzer Erklärung)
- Grundsätze der Begabtenförderung im Land Brandenburg
- Verordnung über die Genehmigung von Leistungs- und Begabungsklassen und über die Aufnahme in Leistungs- und Begabungsklassen
- Schulgesetz des Landes Brandenburg § 3 Abs.1