Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wer ist Ansprechpartner für die Leistungen?

Erhalten Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld), dann wenden Sie sich an das

Jobcenter Teltow-Fläming
Zinnaer Straße 28
14943 Luckenwalde

 

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Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen Sie den Antrag im Sozialamt des Landkreis Teltow-Fläming und wenn Sie Asylbewerber sind, wenden Sie sich an das Sachgebiet Asyl.

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

 

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