Schulsozialfonds

Liebe Eltern,

das Land Brandenburg möchte allen Schülerinnen und Schülern unabhängig von der sozialen Lage der Eltern, in Ergänzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) die Teilhabe an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten ermöglichen.

Zielgruppe für die Gewährleistung der finanziellen Unterstützung sind insbesondere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 10, die

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder-Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und
  • eine Befreiung vom Eigenanteil gemäß den Bestimmungen der Lernmittelverordnung geltend machen könnten.

Es können auch Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, deren Eltern sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden (z.B. nach schwerer Erkrankung, Unfall, Trennung der Eltern, Todesfall, Wohnungsverlust o.ä.).

Ein Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung besteht nicht.

Was wird gefördert?

  • ergänzende Leistungen für Lern- und Arbeitsmaterialien, kostenpflichtige Ganztagsangebote und die Nutzung höherwertiger technischer Hilfsmittel
    Beispiele: ergänzende Schulmaterialien und Sportbekleidung, Taschenrechner)

Was wird nicht gefördert?

  • grundsätzlich ausgeschlossen sind Leistungen die über andere Fördermöglichkeiten erstattet werden, also z.B. über Bildung und Teilhabe (BuT), direkte Leistungen des Jobcenters, Befreiung vom Eigenanteil bei den Lehrbüchern usw.
    Beispiele: eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Lehrbücher, Schülerbeförderungkosten, Beiträge zur Klassenkasse usw.

Wie läuft das Antragsprozedere ab?

  • Antragsformular und Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder hier: Download (PDF)
  • Antrag an Frau Obenhaus über das Schulsekretariat einreichen
  • dem Antrag bitte beilegen: originale Kaufbelege, Kopie Bescheide über Sozialleistungen oder formlose Schilderung der aktuellen wirtschaftlichen Notlage
  • Frau Obenhaus prüft den Antrag und informiert Sie über ihre Entscheidung (Zu- oder Absage)

Der gesamt Vorgang wird unter strengster Vertraulichkeit abgewickelt!

Download (PDF): Richtlinie des MBJS über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sofo