Einschulung 2025/2026
Alle Kinder der Gemeinde Niedergörsdorf, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2025 schulpflichtig (§ 37 Brandenburgisches Schulgesetz) und müssen in der Grundschule „Thomas Müntzer“ in Blönsdorf angemeldet werden.
Die Elternversammlung für die Schulanfänger findet am 15. Januar 2025 um 18 Uhr in der Mensa statt. Sie erhalten hierfür eine schriftliche Einladung von der Schule.
Die Schulaufnahmeverfahren finden an nachfolgend genannten Tagen statt.
- Montag, den 17. Februar 2025 von 13.30 Uhr bis 18 Uhr
- Dienstag, den 18. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr
- Samstag, den 22. Februar 2025 von 8 Uhr bis 13 Uhr
- Dienstag, den 25. Februar 2025 von 8 Uhr bis 18 Uhr
- Mittwoch, den 26. Februar 2025 von 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt zur ersten Elternversammlung.
Zur Schulanmeldung sind nachfolgend genannte Unterlagen mitzubringen:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Sprachstandsfeststellung der besuchten Kindertageseinrichtung
- 2 Passbilder
Für Kinder die noch keine Kindertageseinrichtung besucht haben, ist der Nachweis über den Masernimpfschutz (Impfausweis) vorzulegen.
Die Einschulung für das Schuljahr 2025/2026 erfolgt am Samstag, den 6. September 2025.
Untersuchung für angehende Schüler
Der Beginn der Schulzeit ist ein aufregender und wichtiger Meilenstein im Leben eines jeden Kindes. Um sicherzustellen, dass es gut vorbereitet ist und optimale Startvoraussetzungen hat, werden im Landkreis Teltow-Fläming derzeit Schuleingangsuntersuchungen an vier Standorten des Gesundheitsamtes (Ludwigsfelde, Zossen, Jüterbog und Luckenwalde) durchgeführt.
Dafür gibt es auch gesetzliche Grundlagen: Eine Schuleingangsuntersuchung ist erforderlich für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden oder Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden und für die eine vorzeitige Einschulung gewünscht ist.
Die Untersuchung wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises durchgeführt. Sie umfasst folgende Bereiche: Erhebung des Gesundheitszustands, Untersuchung von hören, sehen, Grobmotorik, eine Impfstatuskontrolle, die Erhebung von Gewicht und Größe, eine ärztliche körperliche Untersuchung, die Entwicklungsdiagnostik, Überprüfung der körperlichen, sozialen und kognitiven Entwicklung, Tests zur Wahrnehmung, Konzentration, Sprachentwicklung und Feinmotorik, ein Elterngespräch zum Austausch über die bisherigen Entwicklungen des Kindes und mögliche individuelle Empfehlungen zur Förderung.
Die Untersuchung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Eltern sollten ausreichend Zeit einplanen, damit die Untersuchung ohne Zeitdruck stattfinden kann. Mitzubringen sind das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis des Kindes, der ausgefüllte Elternfragebogen, der vorab erhältlich ist an den Schulen oder beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder anderes sowie, falls vorhanden, Befunde über frühere medizinische oder therapeutische Behandlungen, Bescheinigungen wie Allergiepässe oder Schwerbehindertenausweise.
Es ist hilfreich, dem Kind vorab zu erzählen, was es erwartet und ihm eventuelle Ängste zu nehmen. Es sollte den Termin ausgeruht wahrnehmen und eine leichte Mahlzeit eingenommen haben. Die Schuleingangsuntersuchung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Einschulungsentscheidung, sondern bietet Eltern auch die Gelegenheit, offene Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung ihres Kindes anzusprechen. Im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2025 werden rund 1950 Kinder durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht.
Quellenangabe: Teltow-Fläming vom 04.02.2025, Seite 13