Einschulung 2027/2028
Alle Kinder der Gemeinde Niedergörsdorf, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2027 schulpflichtig (§ 37 Brandenburgisches Schulgesetz) und müssen in der Grundschule „Thomas Müntzer“ in Blönsdorf angemeldet werden.
Auf dem Schulportal.Brandenburg.de können Eltern ihr Kind für das Aufnahmeverfahren in die Grundschule (Ü1-Verfahren) digital anmelden.
Die digitale Anmeldung ist ab November 2026 möglich.

Gern können Sie den QR-Code scannen und werden direkt zur Anmeldung weitergeleitet.
Sie haben dort die Möglichkeit, sich direkt für einen Termin zur Schulaufnahme an unserer Schule zu registrieren.
Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail für diesen Termin.
Zu beachten ist, dass die Notwendigkeit der persönlichen Vorstellung des Kindes an dem gewählten Termin, trotz digitaler Anmeldung bestehen bleibt.
Sofern Eltern ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind zum Schulaufnahmeverfahren an der zuständigen Schule anzumelden.
Über die Anmeldung an einer Ersatzschule ist die örtlich zuständige Schule zu informieren.
Die 0. Elternversammlung für die Schulanfänger findet am 20. Januar 2027 um 18 Uhr in der Mensa statt. Sie erhalten hierfür eine schriftliche Einladung von der Schule.
Die Schulaufnahmeverfahren finden an nachfolgend genannten Tagen statt.
- Montag, den 15. Februar 2027 von 14 Uhr bis 18 Uhr
- Mittwoch, den 17. Februar 2027 von 8 Uhr bis 18 Uhr
- Samstag, den 20. Februar 2027 von 8 Uhr bis 13 Uhr
Zur Schulanmeldung sind nachfolgend genannte Unterlagen mitzubringen:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Sprachstandsfeststellung der besuchten Kindertageseinrichtung
- 1 Passbild
Für Kinder die noch keine Kindertageseinrichtung besucht haben, ist der Nachweis über den Masernimpfschutz (Impfausweis) vorzulegen.
Die Einschulung für das Schuljahr 2027/2028 erfolgt am Samstag, dem 14. August 2027.
Untersuchung für angehende Schüler
Der Beginn der Schulzeit ist ein aufregender und wichtiger Meilenstein im Leben eines jeden Kindes. Um sicherzustellen, dass es gut vorbereitet ist und optimale Startvoraussetzungen hat, werden im Landkreis Teltow-Fläming derzeit Schuleingangsuntersuchungen an vier Standorten des Gesundheitsamtes (Ludwigsfelde, Zossen, Jüterbog und Luckenwalde) durchgeführt.
Dafür gibt es auch gesetzliche Grundlagen: Eine Schuleingangsuntersuchung ist erforderlich für alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollenden oder Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden und für die eine vorzeitige Einschulung gewünscht ist.
Die Untersuchung wird vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Landkreises durchgeführt. Sie umfasst folgende Bereiche: Erhebung des Gesundheitszustands, Untersuchung von hören, sehen, Grobmotorik, eine Impfstatuskontrolle, die Erhebung von Gewicht und Größe, eine ärztliche körperliche Untersuchung, die Entwicklungsdiagnostik, Überprüfung der körperlichen, sozialen und kognitiven Entwicklung, Tests zur Wahrnehmung, Konzentration, Sprachentwicklung und Feinmotorik, ein Elterngespräch zum Austausch über die bisherigen Entwicklungen des Kindes und mögliche individuelle Empfehlungen zur Förderung.
Die Untersuchung dauert in der Regel 45 bis 60 Minuten. Eltern sollten ausreichend Zeit einplanen, damit die Untersuchung ohne Zeitdruck stattfinden kann. Mitzubringen sind das gelbe Kinderuntersuchungsheft, der Impfausweis des Kindes, der ausgefüllte Elternfragebogen, der vorab erhältlich ist an den Schulen oder beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder anderes sowie, falls vorhanden, Befunde über frühere medizinische oder therapeutische Behandlungen, Bescheinigungen wie Allergiepässe oder Schwerbehindertenausweise.
Es ist hilfreich, dem Kind vorab zu erzählen, was es erwartet und ihm eventuelle Ängste zu nehmen. Es sollte den Termin ausgeruht wahrnehmen und eine leichte Mahlzeit eingenommen haben. Die Schuleingangsuntersuchung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Einschulungsentscheidung, sondern bietet Eltern auch die Gelegenheit, offene Fragen oder Sorgen im Zusammenhang mit der Entwicklung ihres Kindes anzusprechen. Im Zeitraum von Dezember 2024 bis April 2025 werden rund 1950 Kinder durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht.
Quellenangabe: Teltow-Fläming vom 04.02.2025, Seite 13
