Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe gewährt.
Welche Leistungen gibt es?
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
- in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
- noch keine 25 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wer ist Ansprechpartner für die Leistungen?
Erhalten Sie Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld), dann wenden Sie sich an das
Jobcenter Teltow-Fläming
Zinnaer Straße 28
14943 Luckenwalde
Downloads:
- Bildung und Teilhabe: Antrag Jobcenter (PDF)
- Bildung und Teilhabe: Antrag Jobcenter – Anlage Klassenfahrt (PDF)
- Bildung und Teilhabe: Antrag Jobcenter – Anlage Lernförderung (PDF)
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, stellen Sie den Antrag im Sozialamt des Landkreis Teltow-Fläming und wenn Sie Asylbewerber sind, wenden Sie sich an das Sachgebiet Asyl.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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